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22.03.2024

Aus der Gemeindevertretung Heikendorf: Festlegung von Eckpunkten für das Wohnquartier Krischansbarg

Für die Entwicklung der Flächen am Krischansbarg hat Heikendorfs Gemeindevertretung jetzt Eckpunkte festgelegt. Zentraler Baustein der Planung ist für die Gemeinde der Neubau des Kreisgymnasiums. Die Überplanung des Areals soll in zwei Bebauungsplänen („Neubau Gymnasium“, „Wohnquartier Krischansbarg“) erfolgen.

Ein städtebaulicher Vertrag mit der Big-Bau Kiel/LEG wird laut Bürgermeister Tade Peetz für Ende Juni dieses Jahres angestrebt. Zuvor wird nun zunächst in einem Lenkungsbeirat das weitere Vorgehen abgestimmt. Dem Beirat gehören die Fraktionsvorsitzenden, Bürgermeister und Bürgervorsteherin sowie Vertreter der LEG, des Planungsbüros und der Amtsverwaltung an. In den Beratungen werden Aspekte wie stationäre Pflege, eine reine Wohnbebauung mit wohnbaulicher Durchmischung oder etwa auch eine zeitliche gestreckte Realisierung des Vorhabens eine Rolle spielen. Festgelegt wurde zudem ein öffentlicher Grüngürtel von ca. 25-30 Prozent im Gebiet, ein verkehrsberuhigtes Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr, eine zentrale Wärmeversorgung durch die Gemeindewerke. Ein möglicher Flächentausch unter Einbeziehung des gemeindeeigenen Grundstücks der alten Heikendorfer Grund- und Gemeinschaftsschule soll nicht Bestandteil des Verfahrens werden. Die Ausweisung eines kleinen Gewerbegebietes (ca. zwei Hektar) entlang der B 502 wird von der LEG geprüft. Ein städtebaulicher Wettbewerb und ein „qualifiziertes Angemessenheitsgutachten“, das die infrastrukturellen Auswirkungen des B-Plangebiets erfasst, sind weitere wesentliche Eckpunkte.

Für künftige Neubauvorhaben wurde von der Gemeindevertretung ganz allgemein beschlossen, dass bei Projekten ab einer Größe von 12 Wohneinheiten bzw. 1000 Quadratmetern Wohnfläche 30 Prozent nach den Richtlinien des geförderten Wohnungsbaus (bezahlbarer Wohnraum) einzuplanen sind.

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